| 1. Allgemeines
Die AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen den Betreibern des Oktoberfestzelt "Tradition", die W & W Veranstaltungsort GmbH, vertr. d. d. GF Anton Winklhofer und Peter Wieser und den Gästen des Festzeltes "Tradition" und der dazugehörigen Freiflächen, Verkehrswege und sonstiger Einrichtungen. Für die Verträge gelten ausschließlich diese AGB andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt dieses auch ohne ausdrücklichen Widerspruch. Durch die Bestätigung der Reservierung und durch Bezahlung der Eintrittskarten akzeptieren die Gäste die AGB für das Oktoberfestzelt "Tradition". Beachten Sie bitte, dass es sich um ein Festzelt handelt, das der Tradition verpflichtet ist und daher ist es nicht erlaubt, auf den Bänken zu stehen. Alternativ können Sie aber auf dem Tanzboden zu traditioneller Blasmusik tanzen. Den Anordnungen der Geschäftsleitung und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Insbesondere auch in Bezug auf das Rauchverbot. Beachten Sie bitte, dass das Oktoberfestzelt "Tradition" um 21:30 Uhr den Ausschank einstellt und dass das Zelt um 22:00 Uhr geräumt sein muss.
2. Reservierung
Reservierungen sind nur per Internet unter www.oktoberfestzelt-tradition.de möglich. Reservierungen sind tischweise für 8 bis 10 Personen möglich. Den genauen Platz erfahren Sie am Tag Ihrer Reservierung im Aushang am Haupteingang oder im Wiesnbüro des Festzeltes. Für eine gültige Reservierung ist es notwendig, dass die Gäste die entsprechenden Eintrittskarten für das Gelände bei uns kaufen, damit Sie am Eingang keine Wartezeit haben und bei geschlossenem Gelände zu uns ins Zelt kommen können. Erst nach Bezahlung der Eintrittskarten - bis spätestens 10.09.2011 - ist Ihre Reservierung verbindlich. Die Eintrittskarte - 3,00 €/Gast - verkaufen wir in Kommission des TAM München. Ein Mehrwertsteuerausweis ist leider nicht möglich. Es ist bei uns keine Mindestabnahme nötig, allerdings berechnen wir für unangekündigtes Nichterscheinen 20,00 €/Person und die nicht eingenommenen Plätze werden 30 Minuten nach dem angegebenen Zeitpunkt durch den Service vergeben. Nicht vollbesetzte Tische werden durch den Serviceleiter aufgefüllt. Der Besteller erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. Wir haben keine festen Reservierungsschichten, allerdings müssen die angegebenen Beginn- und Endzeiten eingehalten werden. Beim vollständigen Verlassen eines Tisches verfällt der Anspruch auf die Plätze, auch wenn der angegebene Reservierungszeitraum noch nicht ausgeschöpft ist. Zusätzliche Stehplätze im Bereich einer Reservierung sind aus brandschutzrechtlichen und Sicherheitsgründen nicht gestattet. Sollte der Gast über keinen Internetzugang verfügen, dann helfen wir ihm gerne jeden Donnerstag und Samstag von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr am Festzelt- Reservierungsdesk im Ratskeller. Pro Bestellung/Tag berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 8,00 € inkl. Zusendung der Eintrittskarten und evtl. bestellter Bier/Hendlmarken, etc. Der Versand erfolgt erst nach Geldeingang, aber frühestens Ende August. Unser Reservierungsangebot im Vorverkauf müssen Sie innerhalb von 5 Werktagen bestätigen und innerhalb von 14 Tagen nach Reservierungszusage bezahlt haben, ansonsten wird die Reservierung storniert. Reservierungsvormerkungen sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch Zahlung des Kaufpreises für die Eintrittskarten, der Reservierungsgebühr und durch unsere Annahmebestätigung zu Stande. Die Reservierung gilt für den Besteller und seine Gäste. Eine Veräußerung der Reservierung ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere auch für Versteigerung in Internetplattformen. Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Kündigung des Reservierungsvertrages ohne finanziellen Ausgleich. Weiter behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Reservierungen sind außerdem nur verbindlich, wenn das Oktoberfest tatsächlich stattfindet. Wird aufgrund behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen das Oktoberfest ganz oder teilweise nicht durchgeführt, werden nur die gekauften Eintrittskarten und gekauften Gutscheine rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber der W&W Gastronomie- und Veranstaltungsort GmbH oder den Festwirten sind in diesem Fall ausgeschlossen.
3. Gutscheine
Es sind Gutscheine erhältlich in Form von Bier- und Hendlmarken, die ausschließlich während des Oktoberfestes 2011 Gültigkeit haben. Der Gutscheinversand erfolgt Ende August ausschließlich auf dem Postweg. Bei Kauf der Gutscheine im Internet bekommen Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Beim Einlösen der Gutscheine während des Oktoberfestes 2011 erhält der Gast keine Rechnung über die verbrauchten Gutscheine. Bei Barzahlung erhält der Gast auf Wunsch eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Nicht verbrauchte Gutscheine können bis 31.10.2011 im Ratskeller München, Marienplatz 8, eingelöst werden. Der Gast hat die Möglichkeit, die Gutscheine mit den Preisen auf der jeweils gültigen Speise- und Getränkekarte zu verrechnen. Rückerstattung von Bargeld ist ausgeschlossen. Nach dem 31.10.2011 sind die Gutscheine verfallen.
4. Bezahlung
Die Bezahlung ist möglich mittels Überweisung, e-banking und PayPal & Amazon. Bei der Überweisung sollte der Gast die Reservierungsnummer angeben. Am "Wiesen Info Stand" im Ratskeller ist jeden Donnerstag und Samstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Zahlung in bar und durch Kredit- oder EC-Karte möglich.
5. Stornierungen
Stornierungen sind nur per Internet unter www.oktoberfestzelt-tradition.de möglich. Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Reservierungszeitpunkt kostenfrei, danach berechnen wir 20,00 €/Person. Eine Rückgabe der gekauften Eintrittskarten und evtl. gekaufter Gutscheine ist allerdings nur bei Stornierungen bis 10.09.2011 möglich unter Vorlage der Originalrechnung, Eintrittskarten bzw. Gutscheine. Die Bearbeitung und evtl. Rückerstattungen können frühestens 3 Wochen nach Ende des Oktoberfests erfolgen.
6. Vorbehalt
Alle Angaben sind vorbehaltlich der Zulassung zum Oktoberfest durch die LH München und der Entscheidungen der zuständigen Behörden.
7. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären. |